Die Kompetenz eines Kleinkindes
Den Alltag mit Demenzkranken bewältigen und die finanziellen Folgen lindern
(djd/pt). Zuerst ist bei Demenzkranken das Gedächtnis beeinträchtigt, später kommen Verhaltensänderungen hinzu. Schlimmstenfalls werden die Menschen in ihrer Alltagskompetenz wieder zu Kleinkindern. Für die Angehörigen ist dies eine enorme Belastung. Hans-Jürgen Boldt, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie in Berlin: "Bei der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft erhalten Angehörige Beratung, Entlastung und Unterstützung." Unter www.deutsche-alzheimer.de findet man regionale Gruppen.
Auch für Kinder ist es oft schwierig, mit der Demenz ihrer Großeltern zurechtzukommen. Ursula Burkert, Diplom-Psychologin aus Köln: "Den Kindern sollte erklärt werden, dass Oma oder Opa unter einer Krankheit leiden, die diese Verwirrung zur Folge hat. Kinder finden im Spiel oder beim Malen oft einen eigenen Zugang zu ihren verwirrten Großeltern."
Mit einer privaten Zusatzpolice lassen sich die finanziellen Folgen einer Demenzerkrankung für die Betroffenen und ihre Angehörigen lindern, denn aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es oft nur eine geringe Unterstützung. Susanne Besold vom Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen: "Aus unserem Hause gibt es jetzt einen neuen Tarif "Demenz-Geld". Sie tritt ein, sobald ein Facharzt bei dem Versicherten mindestens eine mittelschwere Demenz festgestellt hat." Der Versicherte oder die Angehörigen können frei entscheiden, wofür sie das Geld ausgeben.
--- Daten/Fakten oder Kurztext ---
Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen ...
Wer einen Demenzkranken pflegt, benötigt irgendwann eine Pause. Viele Angehörige werden unter der Belastung auch selbst krank. Welche Möglichkeiten der Entlastung gibt es dann? Heike Bohnes, unabhängige Sachverständige aus Aachen: "Kann der Angehörige wegen Urlaub, eigener Krankheit oder aus einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen, dann hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege durch einen Ersatzpfleger. Die Pflegeversicherung unterstützt dies an maximal 28 Tagen im Jahr mit insgesamt bis zu 1.470 Euro. Voraussetzung ist, dass der Ersatzpfleger in keinem allzu engen Verwandtschaftsverhältnis zum Pflegebedürftigen steht."
Hans-Jürgen Boldt, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie in Berlin.
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