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Gesundheits-News
Entscheiden, bevor es zu spät ist
Der Expertentipp zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Demenz
(djd/pt). Auch wenn niemand gerne daran denkt, kann es jeden treffen: Plötzlich ist man durch Krankheit, Unfall oder im Alter durch Demenz unfähig, seinen eigenen Willen eigenverantwortlich zu artikulieren. Aber gerade in solchen Notsituationen gilt es, existenzielle Fragen zu beantworten. Will man um jeden Preis behandelt werden? Will man hilflos an Schläuchen hängen, ohne Aussicht auf Heilung oder Bewusstsein?
Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München: "Vorsorgen kann man, indem man einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erteilt. Diese Person muss dann mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen. Durch eine Patientenverfügung kann dieser Wille klar dokumentiert werden." Zum 1. September 2009 hat der Staat in einem eigenen Gesetz solche Patientenverfügungen geregelt. Unter www.bmj.bund.de gibt das Bundesjustizministerium alle Informationen dazu.
Zahl der Demenzkranken verdoppelt sich
Eine Demenz ist die mit großem Abstand häufigste Ursache dafür, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können. Die Zahl der an Demenz Erkrankten wird in Deutschland nach einer Studie des Kieler Fritz-Beske-Instituts bis zum Jahr 2050 auf 2,2 Millionen anwachsen, 2007 waren es erst 1,1 Millionen Betroffene. In diesen Fällen kommen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oft in große finanzielle Nöte. Viele Kranke werden nicht in eine Pflegestufe für körperlich Pflegebedürftige eingestuft und erhalten damit nur geringe Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die finanzielle Last der Pflege lindern
Mit einer privaten Zusatzpolice kann man die finanziellen Folgen einer Demenzerkrankung zumindest lindern. Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen: "Aus unserem Hause gibt es jetzt eine Demenzgeld-Versicherung. Sie tritt ein, sobald ein Facharzt bei dem Versicherten eine mindestens mittelschwere Demenz festgestellt hat." Die Leistung wird lebenslang gezahlt, der Versicherte oder die Angehörigen können frei entscheiden, wofür sie das Geld ausgeben.
--- Daten/Fakten oder Kurztext ---
Wohin mit der Patientenverfügung?
"Die Patientenverfügung sollte man an einem Ort hinterlegen, zu dem sich der Vorsorgebevollmächtigte jederzeit Zugang verschaffen kann. Alternativ kann man die Patientenverfügung auch direkt dem Bevollmächtigten aushändigen", betont Rechtsanwalt Wolfgang Putz aus München. Eine Patientenverfügung ist zeitlich uneingeschränkt gültig. Wolfgang Putz: "Trotzdem empfiehlt es sich, alle paar Jahre oder bei schweren Veränderungen des Gesundheitszustandes seine Verfügung mit Datum und Unterschrift zu bekräftigen und eventuell zu ergänzen oder zu ändern."
Mit einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, ob und wie man im Falle eines Falles behandelt werden will.
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