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Pflege - Ein ÜberblickWie bekommt man Pflegegeld?In folgenden Schritten läuft das Verfahren ab, um Pflegeleistungen zu erhalten:
Was bedeutet pflegebedürftig?![]() Quelle: aok.de
Welche Pflegestufen gibt es?Pflegestufe 1 - erheblich Pflegebedürftige, Pflegestufe 2- Schwerpflegebedürftige, Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftige, Pflegestufe 0 Was ist Grundpflege?![]() Foto: Techniker Krankenkasse Unter Grundpflege versteht man die regelmäßige Versorgung eines Patienten unabhängig von seiner Erkrankung. Gutachter setzen dabei für alle Patienten denselben Tätigkeitsumfang und Zeitaufwand voraus. Zugunsten einer reibungslos ablaufenden Therapie bzw. Behandlungspflege kann einmalig auf die Grundpflege verzichtet werden. Die Grundpflege beinhaltet: Körperpflege, Hilfestellung bei Nahrungsaufnahme, Ausscheidung , Mobilisation Was ist Behandlungspflege?Zur Behandlungspflege werden alle Maßnahmen gezählt, die der medizinischen Diagnostik und Therapie dienen. Dazu gehören u.a.:
Für viele Maßnahmen innerhalb der Behandlungspflege ist die Qualifikation von medizinischem Fachpersonal notwendig. Maßnahmen wie z.B. Injektionen oder Blutdruckmessungen dürfen nur nach ausführlicher Anleitung von medizinischen Hilfskräften und vom entsprechend geschulten Pflegepersonal durchgeführt werden. Leistungen bei häuslicher Pflege stationärer PflegeHäusliche PflegeZurzeit entscheiden sich etwa zwei Drittel der mehr als zwei Millionen Pflegebedürftigen für die häusliche Pflege. SachleistungenPflegebedürftige können Sachleistungen (nur bei den sozialen Pflegeversicherungen, siehe unten "Bei Privat Versicherten") von ambulanten Pflegediensten bis zu einem Betrag von monatlich 384,00 € (Stufe I), 921,00 (Stufe II) bzw. 1432,00 € (Stufe III), in Härtefällen 1918,00 € in Anspruch nehmen. Die Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Ein Härtefall liegt bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand vor, z.B. im Endstadium einer Krebserkrankung. GeldleistungenAlternativ werden für die ambulante Pflege durch selbstbeschaffte Pflegepersonen auch Geldleistungen gewährt. Das Pflegegeld beträgt in Stufe I 205 €, in Stufe II 410 € und in Stufe III 665 €. Eine Härtefallregelung gibt es bei Geldleistungen nicht. Verhinderungspflege/KurzzeitpflegeIm Bedarfsfall können die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bewilligt
werden. (Verhinderungspflege durch eine Vertragspflegeeinrichtung bzw. Kurzzeitpflege
stationär in einem Pflegeheim). Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis 31,- € monatlich übernommen. Technische Hilfsmittel können leihweise zur Verfügung gestellt oder zu 100% erstattet werden. Für die Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Hebegeräte, Einbau eines behindertengerechten Bades) können bis zu 2.557,- € je Maßnahme bewilligt werden. Soziale Absicherung der PflegepersonFür ehrenamtliche Pflegepersonen werden für die Pflegeperson Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Stationäre PflegeFür die Unterbringung in einem Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Stufe I 1023,00 €, bei Stufe II 1279,00 € und bei Stufe III 1432,00 € an das Heim. Härtefälle können bis zu 1687,00 € erhalten. Grundsätzlich unterscheidet man folgende Pflegearten:
Quelle: Wikipedia
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