Pflege - Ein Überblick

Wie bekommt man Pflegegeld?

In folgenden Schritten läuft das Verfahren ab, um Pflegeleistungen zu erhalten:
  1. Beantragung der Pflegeleistung bei der Krankenkasse
  2. Die Krankenkasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Prüfung der Pflegebedürftigkeit.
  3. Begutachtungstermin des Arztes des MD bei dem Pflegebedürftigen. Dieser erfasst die Aufwendungen für Verrichtungen der Pflege im Fall des Pflegebedürftigen
  4. Der Arzt des MD legt in einem Gutachten fest, welche Aufwendungen für Verrichtungen der Pflege im Fall des Pflegebedürftigen erforderlich bzw. anrechenbar sind und stellt einen Pflegeplan auf.
  5. Die Krankenkasse stuft den Pflegebedürftigen nach Erhalt des Gutachtens in eine Pflegestufe ein. Der Bescheid geht dem Antragsteller auf Pflegegeld zu.

Was bedeutet pflegebedürftig?

Pflege
Quelle: aok.de
Zur Einordnung in eine Pflegestufe müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
  1. körperliche, geistige oder seelischen Erkrankung oder Behinderung
  2. gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens können nicht selbst verrichtet werden
  3. die Pflegebedürftigkeit liegt auf Dauer vor, bzw. mindestens für die nächsten sechs Monate
  4. Pflegebedürftigkeit ist in erheblichem oder höherem Maße vorhanden

Welche Pflegestufen gibt es?

Pflegestufe 1 - erheblich Pflegebedürftige,
das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen ( im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten, davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen)

Pflegestufe 2- Schwerpflegebedürftige,
das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen (im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden, davon müssen 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen)

Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftige,
das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen (im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden, davon müssen 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen)

Pflegestufe 0
Diese Bezeichnung existiert im Gesetz nicht. Umgangsprachig wird sie allerdings oft verwendet(gesprochen: Pflegestufe Null), um auszudrücken, dass der Pflegebedarf einer Person unterhalb der Schwelle liegt, die von der Pflegeversicherung als Voraussetzung für Leistungen genannt wird. Das heißt also nicht, dass keine Pflege zu leisten wäre. Was unter 45 Min. Grundpflege pro Tag vom Sachverständigen errechnet wird, zählt für die Pflegeversicherung nicht. Das Wort hat auch nichts mit Pflegequalität zu tun.
Es kann für Angehörige durchaus Situationen geben, in denen der MDK als GutachterIn sagt, der Pflegeaufwand ist zu niedrig, um Geld- oder Sachleistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass einige Wochen später, diese Schwelle überschritten wird. Auch könnte ein anderes Gutachten die Situation evtl. anders einschätzen. Deshalb auch prüfen (vielleicht mit einer erfahrenen Pflegekraft einer Sozialstation), ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

Was ist Grundpflege?

Pflege
Foto: Techniker Krankenkasse

Unter Grundpflege versteht man die regelmäßige Versorgung eines Patienten unabhängig von seiner Erkrankung. Gutachter setzen dabei für alle Patienten denselben Tätigkeitsumfang und Zeitaufwand voraus. Zugunsten einer reibungslos ablaufenden Therapie bzw. Behandlungspflege kann einmalig auf die Grundpflege verzichtet werden.

Die Grundpflege beinhaltet: Körperpflege, Hilfestellung bei Nahrungsaufnahme, Ausscheidung , Mobilisation

Was ist Behandlungspflege?

Zur Behandlungspflege werden alle Maßnahmen gezählt, die der medizinischen Diagnostik und Therapie dienen. Dazu gehören u.a.:

  • Blutdruckmessung,
  • Blutentnahmen,
  • Injektionen,
  • Medikamentengaben,
  • Vitalzeichenkontrollen

Für viele Maßnahmen innerhalb der Behandlungspflege ist die Qualifikation von medizinischem Fachpersonal notwendig. Maßnahmen wie z.B. Injektionen oder Blutdruckmessungen dürfen nur nach ausführlicher Anleitung von medizinischen Hilfskräften und vom entsprechend geschulten Pflegepersonal durchgeführt werden.

Leistungen bei häuslicher Pflege stationärer Pflege

Häusliche Pflege

Zurzeit entscheiden sich etwa zwei Drittel der mehr als zwei Millionen Pflegebedürftigen für die häusliche Pflege.

Sachleistungen

Pflegebedürftige können Sachleistungen (nur bei den sozialen Pflegeversicherungen, siehe unten "Bei Privat Versicherten") von ambulanten Pflegediensten bis zu einem Betrag von monatlich 384,00 € (Stufe I), 921,00 (Stufe II) bzw. 1432,00 € (Stufe III), in Härtefällen 1918,00 € in Anspruch nehmen. Die Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Ein Härtefall liegt bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand vor, z.B. im Endstadium einer Krebserkrankung.

Geldleistungen

Alternativ werden für die ambulante Pflege durch selbstbeschaffte Pflegepersonen auch Geldleistungen gewährt. Das Pflegegeld beträgt in Stufe I 205 €, in Stufe II 410 € und in Stufe III 665 €. Eine Härtefallregelung gibt es bei Geldleistungen nicht.

Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege

Im Bedarfsfall können die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bewilligt werden. (Verhinderungspflege durch eine Vertragspflegeeinrichtung bzw. Kurzzeitpflege stationär in einem Pflegeheim).
Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege kann bis zu 4 Wochen und jährlich bis zu einem Betrag von 1.432,- € bewilligt werden. Leistungsgründe können z.B. Urlaub der Pflegeperson oder eine kurzfristige Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit sein.

Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis 31,- € monatlich übernommen. Technische Hilfsmittel können leihweise zur Verfügung gestellt oder zu 100% erstattet werden. Für die Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Hebegeräte, Einbau eines behindertengerechten Bades) können bis zu 2.557,- € je Maßnahme bewilligt werden.

Soziale Absicherung der Pflegeperson

Für ehrenamtliche Pflegepersonen werden für die Pflegeperson Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.

Stationäre Pflege

Für die Unterbringung in einem Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Stufe I 1023,00 €, bei Stufe II 1279,00 € und bei Stufe III 1432,00 € an das Heim. Härtefälle können bis zu 1687,00 € erhalten.

Grundsätzlich unterscheidet man folgende Pflegearten:
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Betreutes Wohnen
  • Servicewohnen
  • Verhinderungspflege
  • Seniorenwohngemeinschaft
  • Behinderteneinrichtungen
Quelle: Wikipedia