Pflegestufen - Pflegesätze - Pflegedienste

Im KrankenzimmerQuelle: aok.de Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, hat er aufgrund der gesetzlichen Pflegeversicherung prinzipiell Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Um möglichst jedem Schweregrad und jeder Pflegesituation gerecht zu werden, hat die Pflegekasse die Bedürftigkeit nach Pflegestufen eingeteilt. Das hört sich komplizierter an als es ist. Hier eine Übersicht:

Pflegestufen

Pflegestufe 1

Auch: „Erheblich Pflegebedürftige“
Personen, die für mindestens zwei Verrichtungen im Bereich Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Außerdem besteht bereits ein Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung mehrmals pro Woche.

Monatlicher Pflegesatz für die ambulante Pflege ist: 384 € / für die stationäre Pflege: 1023 €

Pflegestufe 2

Auch: „Schwerpflegebedürftige“
Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen. Außerdem ist mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung notwendig.

Monatlicher Pflegesatz ambulant: 921 € / stationär: 1.279 €

Pflegestufe 3

Auch: „Schwerstpflegebedürftige“
Diese Personen bedürfen täglich rund um die Uhr und auch nachts der Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Eine hauswirtschaftliche Versorgung ist mehrmals die Woche notwendig.

Monatlicher Pflegesatz ambulant oder stationär 1.432 €

Pflegesätze

Die Pflegesätze richten sich zum einen nach der Pflegestufe zum anderen danach, von wem und wo die notwendige Pflege geleistet wird.

Hier wird unterschieden in: Private Pflege z.B. durch Angehörige. In diesem Fall wird das Pflegegeld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Oder ambulante Pflegedienste bzw. stationäre Pflegedienste, die direkt von der Pflegekasse vergütet werden.

Hier eine Übersicht über die Vergütung von Pflegeleistungen nach Pflegestufen und Art der Leistung.

  privat ambulant stationär
Pflegestufe 1 205 € bis 384 € bis 1023 €
Pflegestufe 2 410 € bis 921 € bis 1279 €
Pflegestufe 3 665 € bis 1432 € bis 1432 €
Härtefälle - bis 1.918 € bis 1688 €

Eine Kombination aus privater und ambulanter Pflege ist möglich und muß dann gesondert berechnet werden. Übersteigt die stationäre Unterbringung den bewilligten Pflegesatz, muß die Differenz privat ausgeglichen werden.

Beantragung von Pflegegeld

Wird eine Person zum Pflegefall beantragt sie das Pflegegeld selbst. Ist dies nicht mehr möglich, übernimmt die Antragstellung ein anerkannter Vormund. Ärzte und Pflegedienste helfen bei der Antragstellung. Die endgültige Einstufung des Pflegefalls erfolgt dann über einen Gutachter.

Pflegedienste und Versorgungsvertrag

Alle großen Pflegevereinigungen bieten sowohl stationäre als auch ambulante Pflegedienste an. Die ambulanten Dienste werden meist über eine Sozialstation organisiert. Speziell für die häusliche Pflege finden sich aber auch zahlreiche kleinere und private Anbieter.

Für die Bewilligung der Pflegesätze ist es entscheidend, ob die Einrichtungen über einen Versorgungsvertrag verfügen. In diesem Vertrag wird die Einrichtung von der Pflegekasse zu Pflegeleistungen beauftragt. Die Abrechnung der Leistungen orientiert sich dann an der bestehenden Vergütungsvereinbarung.