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Pflegestufen - Pflegesätze - Pflegedienste
PflegestufenPflegestufe 1
Auch: „Erheblich Pflegebedürftige“ Pflegestufe 2
Auch: „Schwerpflegebedürftige“ Pflegestufe 3
Auch: „Schwerstpflegebedürftige“ Pflegesätze
Die Pflegesätze richten sich zum einen nach der Pflegestufe zum anderen danach, von wem und wo die notwendige Pflege geleistet wird.
Eine Kombination aus privater und ambulanter Pflege ist möglich und muß dann gesondert berechnet werden. Übersteigt die stationäre Unterbringung den bewilligten Pflegesatz, muß die Differenz privat ausgeglichen werden. Beantragung von PflegegeldWird eine Person zum Pflegefall beantragt sie das Pflegegeld selbst. Ist dies nicht mehr möglich, übernimmt die Antragstellung ein anerkannter Vormund. Ärzte und Pflegedienste helfen bei der Antragstellung. Die endgültige Einstufung des Pflegefalls erfolgt dann über einen Gutachter. Pflegedienste und Versorgungsvertrag
Alle großen Pflegevereinigungen bieten sowohl stationäre als auch ambulante Pflegedienste an. Die ambulanten Dienste werden meist über eine Sozialstation organisiert. Speziell für die häusliche Pflege finden sich aber auch zahlreiche kleinere und private Anbieter. |
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