Überblick Pflege
Heimeinrichtungen
Betreuung und Pflege
im eigenem Zuhause
Bewegungsfreiheit
Umzug ins Heim
Pflegestufen, Pflegesätze
und Pflegedienste Private Pflegeversicherung Betreuung & Pflege Kultur im Heim Gesundheits-News Kurorte Kuren in Deutschland Selbsthilfegruppen Allgemeine Links Eltern / Kinder Hilfsorganisationen Patientenverfügung Online-Apotheken Notrufnummern Luftrettung Giftnotruf Kontakt Impressum AGB’s Stadtpläne Entfernungstabelle |
Private PflegeversicherungNach dem Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „forsa“ im Auftrag der Initiative „Neue Soziale Marktwirtschaft, Köln“, unter 1.000 deutschen Arbeitnehmern im Alter bis zu 50 Jahren ziehen 77 Prozent der Bundesbürger eine eigene, kapitalgedeckte Vorsorge der gesetzlichen Pflichtversicherung vor. Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, zum Pflegefall zu werden. Bereits heute sind 2,1 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Nach Schätzungen wird diese Zahl bis zum Jahr 2020 auf 2,7 Millionen anwachsen und im Jahr 2050 voraussichtlich bereits 5,0 Millionen ausmachen. Das sind die Personen der geburtenstarken Jahrgänge, die heute zwischen 25 und 40 Jahren alt sind und dann das Pflegealter erreichen. Die Kosten werden kontinuierlich steigen und im Jahr 2030 doppelt so hoch sein wie heute und damit auch die Pflegelücke, das heißt die Differenz zwischen den notwendigen Ausgaben für die Pflege und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie beträgt bereits in diesem Jahr acht Milliarden Euro. Die Lücke des finanziellen Mehraufwandes zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den effektiv entstehenden Kosten für die Pflege lässt sich durch eine private Pflege – Zusatzversicherung schließen. Pflegesätze der gesetzlichen Pflegeversicherung:In der professionellen ambulanten Pflege werden alle Pflegestufen bis 2012 schrittweise angehoben - auf 450 Euro in Stufe I (erheblich pflegebedürftig), auf 1.100 Euro in Stufe II (schwerpflegebedürftig) und auf 1.550 Euro in Stufe III (schwerstpflegebedürftig):
Die Sätze für die Pflege durch Angehörige steigen ebenfalls in allen Stufen:
In der Heimpflege bleiben die bestehende Sätze in Stufe I (1.023 Euro) und II (1.279 Euro) unverändert. Nur in Stufe III und bei "Härtefällen" gibt es eine Anhebung:
Betragen z.B. die Kosten für die Heimpflege insgesamt EUR 3200,00, was bei der Pflegestufe 3 noch ein niedriger Wert ist, besteht bei einer durchschnittlichen staatlichen Rentenleistung von EUR 1200,00 bereits eine Versorgungslücke von mehr als EUR 1.700,00. Beispiel der Heimpflege: (Pflegestufe 3)
Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt somit nicht selten nur einen "Tropfen auf dem heißen Stein" und lediglich eine Grundversorgung dar. Es besteht in der Tat akuter Handlungsbedarf. Denn jeder Mensch sollte sich der Tatsache im Klaren sein, dass das Risiko, eines Tages selbst zum Pflegefall werden zu können, real ist. Ist in einem solchen Fall vielleicht sogar die Unterbringung in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Institution erforderlich, so werden die Kosten durch die Zuwendungen aus der gesetzlichen bzw. der privaten Pflegepflichtversicherung allein nur zu einem sehr geringen Teil gedeckt (s. Beispiel). Wenn die meisten Menschen erst mit weit über 70 Jahren pflegebedürftig werden, ist es für sie zu spät, denn Senioren können oft keine Pflegezusatzversicherung mehr abschließen. Je jünger jemand beim Vertragsschluss ist, desto niedrigere Beiträge braucht er zu zahlen. Ratsam ist deshalb ein Vertragsabschluß mit Anfang 40 oder auch früher. Die günstigsten unter den empfehlenswerten Pflegetagegeldangeboten, dir die geschätzten Restkosten im Pflegeheim decken, kosten für 43-jährige Männer um die 20 Euro im Monat, für gleich alte Frauen etwa 30 Euro. Frauen zahlen mehr, weil sie im Durchschnitt länger leben und mit höherer Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig werden. Schon ca. EUR 37,00 für Männer und ca. EUR 50,00 werden im Alter von 53 Jahren monatlich fällig.Rund 900000 Menschen haben bereits eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Sie steht sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherten offen und hilft die Lücken der Pflichtversicherung zu stopfen. Pflegezusatzversicherungen gibt es in zwei Varianten: als Pflegetagegeld- und als Pflegekostentarif. Mit einer Pflegetagegeldversicherung bekommt der Pflegebedürftige später die vereinbarte Summe zur freien Verfügung. Die Pflegekostenversicherung zahlt dagegen in erster Linie nachgewiesene Pflegekosten. Der Versicherte kann das Geld nicht frei verwenden. Für die meisten Menschen ist die Pflegetagegeldversicherung die bessere Wahl, weil sie dem Kunden mehr Entscheidungsfreiheit lässt. Das ist wichtig, denn kaum jemand hat heute schon eine präzise Vorstellung davon, wie, wo und von wem er in 20 oder 30 Jahren gepflegt werden möchte. Viele Versicherer begrenzen das Tagegeld aber auf bis zu EUR 80,00.. Wer höhere Kosten absichern will, muss doch einen Pflegekostentarif nehmen Zu beachten ist bei Vertragsabschluss die Gesundheitsklausel und eine mögliche Dynamik der Versicherung. |
|