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Umzug ins Heim
Antrag auf Pflegegeld
Die Vergütung der Leistungen des Pflegeheimes muß vom Betroffenen selbst bei der Pflegekasse beantragt werden. Ist das nicht mehr möglich, kann man sich entweder selbst zum Vormund ernennen lassen oder einen rechtlichen Vormund bestellen. Auswahl der EinrichtungIn diesem Punkt übernehmen Angehörige eine große Verantwortung. Zwischen den Heimen gibt es Qualitätsunterschiede, die nicht immer nur durch verschiedene Preisklassen zu erklären sind. Selbst Heime, die auf den ersten Blick sauber und freundlich wirken, können sich für die Bewohner als ungemütliche Domizile erweisen. Auf einer Internet-Seite des MDR findet man Qualitätskriterien „auf den zweiten Blick“. Empfehlenswert sind zum Beispiel Heime, die zunächst ein Probewohnen anbieten. Der HeimvertragIst die Entscheidung für ein Heim gefallen, wird ein Heimvertrag abgeschlossen. Nehmen Sie sich vor der Unterzeichnung genügend Zeit, den Vertrag zu studieren. Alle anstehenden Fragen sollten vom Vertrag erfaßt sein. Falls Ihrer Meinung nach etwas fehlt, bitten Sie um entsprechende Zusätze. Bis auf die Einrichtungen des betreuten Wohnens unterliegen Altenheime und Pflegeheime dem Heimgesetz. Kündigung der bisherigen WohnungKündigungen müssen schriftlich im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfrist eingereicht werden. Bitten Sie um eine Empfangsbestätigung. Setzen Sie sich einen sinnvollen Zeitplan. Das Mietverhältnis sollte erst ein oder zwei Wochen nach dem geplanten Umzug ins Heim enden, denn auch Wohnungsauflösung, Entrümpelung und Abschlußrenovierung brauchen ihre Zeit. VersicherungenPrüfen Sie, welche Versicherungen bestehen, evtl. abgeschlossen oder beendet werden müssen. Meist erübrigt sich die Hausratversicherung oder sie muß an die neuen Bedingungen angepaßt werden. Manche Wohnheime bitten ihre Bewohner um den Abschluß einer Haftpflichtversicherung sofern noch nicht vorhanden. Laufende VerträgePrüfen Sie, ob es noch laufende Verträge gibt. Z.B. Abonnementsverträge, Mahlzeitenbringdienste, regelmäßige häusliche Dienste etc. Die müssen entweder gekündigt oder in den neuen Wohnsitz übernommen werden. TelefonanschlußDer häusliche Telefonanschluß muß gekündigt werden. In manchen Fällen können Sie die Übernahme in das Wohnheim beantragen. UmzugsvorbereitungIm Heimvertrag ist festgelegt, was die pflegebedürftige Person ins Heim mitnehmen kann oder soll. In Pflegeheimen braucht man kaum mehr als etwas persönliche Kleidung, einige persönliche Gegenstände und Kosmetikartikel. Die Apartments in Altenwohnheimen werden dagegen ganz mit eigenem Hausrat ausgestattet. Sie sollten sich mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen auf jeden Fall genügend Zeit nehmen, um in Ruhe zu entscheiden, was mit ins Heim soll und was nicht. Fertigen Sie sich dazu eine Liste an. Einige Heime bieten an, den Transport selbst zu organisieren. Das Auspacken und Einräumen vor Ort wird oft vom Pflegepersonal übernommen. Medikamente und BefundeDie Medikamentenvorräte für die nächsten Wochen dürfen im Umzugsgepäck nicht fehlen. Die meisten pflegebedürftigen Personen haben ihren Medikamentenbedarf gut im Überblick. Zusätzliche Nachfragen können nicht schaden. Vergewissern Sie sich auch, daß der Heimarzt alle aktuellen Befunde vom bisherigen Hausarzt erhält. Dokumente und PapiereIhre pflegebedürftigen Angehörigen sollten die wichtigsten Papiere bei sich haben oder ggf. bei der Heimleitung deponieren. Dazu gehören:
Andere wichtige Dokumente sollten zumindest an einem klar definierten Ort aufbewahrt werden, wie z.B. Testament, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde(n), ggf. Scheidungsurteil(e), Familienbuch, Rentenbescheid, Pflegegeldbescheid etc. Wohnungsauflösung / EntrümpelungIst der Umzug geschafft, erfolgt die Wohnungsauflösung am besten in zwei Stufen. Zunächst sollten Verwandte und Freunde die Gelegenheit haben, Möbelstücke, Bücherbestände etc. zu übernehmen. Im zweiten Schritt können Sie ein Wohnungsauflösungsunternehmen bestellen, das gleichzeitig die vollständige Entrümpelung organisiert. Oft wird der Service-Preis mit den Objekten verrechnet, die in den Verkauf kommen. Wohnungsübergabe und KautionsrückzahlungJetzt müssen Sie nur noch die alte Wohnung übergabefertig renovieren und vom Vermieter übernehmen lassen. Manchmal reicht auch die Einigung mit dem Nachmieter. Hat der Vermieter die Übernahme bestätigt, können Sie die Kaution einfordern, falls eine solche zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt wurde. Denken Sie auch an die Verzinsung, zu der ein Vermieter verpflichtet ist. Besuche nicht vergessen
Ist die pflegebedürftige Person erst einmal im Heim, braucht sie natürlich weiterhin den Kontakt zu ihren Angehörigen. Überlassen Sie die Besuche nicht dem Zufallsprinzip der Lücke im Zeitplan. Optimal ist natürlich, wenn Angehörige sich absprechen, wer wann einen Besuch übernimmt. So wird eine Regelmäßigkeit hergestellt, ohne daß der Einzelne überfordert wird. |
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